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   VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06, 107/06   

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https://dejure.org/2006,30072
VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06, 107/06 (https://dejure.org/2006,30072)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06, 107/06 (https://dejure.org/2006,30072)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 01. September 2006 - VerfGH 107 A/06, 107/06 (https://dejure.org/2006,30072)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
    Einschränkungen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsäußerungsfreiheit ergeben sich u. a. aus den Strafvorschriften der §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches - StGB -, wobei eine derartig grundrechtsbeschränkende Vorschrift ihrerseits im Lichte des eingeschränkten Grundrechts ausgelegt werden muss, damit dessen wertsetzende Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommen kann (Beschluss vom 20. Dezember 1999, LVerfGE 10, 129 ; zum Bundesrecht BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; st. Rspr.).

    Letztgenanntem Erfordernis trägt § 193 StGB Rechnung, indem er eine Bestrafung wegen einer Äußerung dann ausschließt, wenn diese in Wahrnehmung berechtigter Interessen getätigt worden ist (BVerfGE 93, 266 ).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06

    Bauvertrag: Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe der Ausführungspläne und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
    Nach Endurteil des Landgerichts Berlin vom 18. Oktober 2005 (36 O 530/04) ist der Rechtsstreit auf die Berufung des Beschwerdeführers vor dem Kammergericht (26 U 2/06) anhängig.

    Zugleich beantragt er, im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung das Strafverfahren bis zum Abschluss des kammergerichtlichen Verfahrens 26 U 2/06 auszusetzen und den Termin am 30. August 2006 einstweilen aufzuheben.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
    Einschränkungen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsäußerungsfreiheit ergeben sich u. a. aus den Strafvorschriften der §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches - StGB -, wobei eine derartig grundrechtsbeschränkende Vorschrift ihrerseits im Lichte des eingeschränkten Grundrechts ausgelegt werden muss, damit dessen wertsetzende Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommen kann (Beschluss vom 20. Dezember 1999, LVerfGE 10, 129 ; zum Bundesrecht BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
    Handelt es sich um eine Äußerung in einem gerichtlichen Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dient, sind missbräuchliche Einlassungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Verteidigung stehen oder offenbar unhaltbar sind, jedoch nicht gemäß § 193 StGB gerechtfertigt (BVerfG, NJW 1991, 2074 ; NJW 2000, 3196 ; vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1999, a. a. O.).
  • BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
    Handelt es sich um eine Äußerung in einem gerichtlichen Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dient, sind missbräuchliche Einlassungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Verteidigung stehen oder offenbar unhaltbar sind, jedoch nicht gemäß § 193 StGB gerechtfertigt (BVerfG, NJW 1991, 2074 ; NJW 2000, 3196 ; vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1999, a. a. O.).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 9 ; 1, 322 ; 25, 336 ; 53, 109 ; 58, 1 ; st. Rspr.), der der Verfassungsgerichtshof folgt, jedenfalls dann, wenn etwaige Verfassungsverstöße noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können.
  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
    Dieser verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 -, LVerfGE 5, 49 und 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 -, LVerfGE 12, 40 ).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 9 ; 1, 322 ; 25, 336 ; 53, 109 ; 58, 1 ; st. Rspr.), der der Verfassungsgerichtshof folgt, jedenfalls dann, wenn etwaige Verfassungsverstöße noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können.
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
    Nicht zur öffentlichen Gewalt im Sinne dieser Vorschrift gehören aber Akte der Rechtsprechung (Beschluss vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - vgl. zum inhaltsgleichen Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 ); auch ein Urteil in einem Zivilprozess ist nicht am Maßstab des Abs. 4 Satz 1 zu messen (Beschluss vom 21. Februar 2002 - VerfGH 74/98 -).
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 9 ; 1, 322 ; 25, 336 ; 53, 109 ; 58, 1 ; st. Rspr.), der der Verfassungsgerichtshof folgt, jedenfalls dann, wenn etwaige Verfassungsverstöße noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können.
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvQ 46/01

    Mangelnde Statthaftigkeit wegen Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in der

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95

    Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige

  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

  • VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU

  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 106/02
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

  • VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93

    Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Eilrechtsschutz zur Neueinteilung der

  • VerfGH Bayern, 04.05.2000 - 30-VI-00

    Aussetzung eines Strafverfahrens bei Abhängigkeit von einer Vorfrage des

  • BVerfG, 09.12.1998 - 2 BvQ 36/98

    Keine Verfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung gegen strafgerichtliche

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der weiteren Vertretung durch

    Ausnahmen kommen aber in Betracht, wenn durch die Zwischenentscheidung für den Betroffenen ein bleibender rechtlicher Nachteil entsteht, der durch das Rechtsmittel gegen die Endentscheidung nicht mehr behoben werden kann (Beschluss vom 1. September 2006 - 107/06, 107 A/06 - Rn. 11 m. w. N.).
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